Ergebnisverwendung
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung folgende Ergebnisverwendung:
Weiter beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung die Ausschüttung von CHF 0.50 je Namenaktie aus den Reserven aus Kapitaleinlagen:
Auf die durch Repower AG per Fälligkeit gehaltenen Namenaktien erfolgt keine Auszahlung. Dadurch kann sich die tatsächliche Ausschüttung entsprechend reduzieren.
Sofern die Generalversammlung diesem Antrag zustimmt, wird die Ausschüttung aus den Reserven aus Kapitaleinlagen ab 21. Mai 2019 fällig.
Poschiavo, 3. April 2019
Für den Verwaltungsrat: