14Ertragssteuern
TCHF |
2022 |
2021 |
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Ertragssteuern gemäss Erfolgsrechnung |
–19’336 |
–17’637 |
Laufende Ertragssteuern |
–12’009 |
–22’549 |
Latente Ertragssteuern |
–7’327 |
4’912 |
Die Überleitung zwischen der tatsächlichen Steuerbelastung und der erwarteten Steuerbelastung für die per 31. Dezember 2022 und 2021 endenden Geschäftsjahre präsentiert sich wie folgt:
TCHF |
2022 |
2021 |
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Überleitungsrechnung |
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Ergebnis vor Ertragssteuern |
65’328 |
64’730 |
Ertragssteuersatz Stammhaus |
14,8% |
14,8% |
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Ertragssteuern zum erwarteten Steuersatz |
–9’649 |
–9’561 |
Steuereffekt aus zu anderen Steuersätzen besteuerten Erträgen |
–976 |
–4’312 |
Steuereffekt aus steuerbefreiten Erträgen/nicht abzugsfähigem Aufwand |
1’071 |
–64 |
Steuerliche Verluste des laufenden Jahres, für welche keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden |
–8’988 |
–223 |
Verrechnete steuerliche Verluste, auf denen keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden |
1’997 |
2’211 |
Regionale Produktionssteuer Italien - IRAP |
–2’160 |
–2’400 |
Ertragssteuern für Vorjahre |
624 |
–1’603 |
Nicht rückforderbare Quellensteuern |
- |
–1’823 |
Übriges |
–1’255 |
138 |
Ertragssteuern gemäss Erfolgsrechnung |
–19’336 |
–17’637 |
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Effektiver Ertragssteuersatz |
29,6% |
27,2% |
Noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge
Es sind noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge per Bilanzstichtag von TCHF 65’855 (Vorjahr: TCHF 36’179) vorhanden. Die Verrechenbarkeit der Verlustvorträge mit zukünftigen Gewinnen ist unsicher. Aus diesen Angaben ergeben sich nicht bilanzierte aktive latente Ertragssteuern von TCHF 17’851 (Vorjahr: TCHF 11’000). Aufgrund der Unsicherheit der Verrechenbarkeit der Verlustvorträge mit zukünftigen Gewinnen wird auf eine Aktivierung der latenten Ertragssteuern verzichtet (FER 11/23).
Noch nicht genutzte steuerliche Zinsvorträge
Es sind noch nicht genutzte steuerliche Zinsvorträge per Bilanzstichtag von TCHF 9’926 (Vorjahr: TCHF 11’783) vorhanden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsvorträge mit zukünftigen Gewinnen ist unsicher. Aus diesen Angaben ergeben sich nicht bilanzierte aktive latente Ertragssteuern von TCHF 2’382 (Vorjahr: TCHF 2’828). Aufgrund der Unsicherheit der Verrechenbarkeit der Zinsvorträge mit zukünftigen Gewinnen wird auf eine Aktivierung der latenten Ertragssteuern verzichtet (FER 11/23).