14Ertragssteuern 

TCHF

2022

2021

 

 

 

Ertragssteuern gemäss Erfolgsrechnung

–19’336

–17’637

Laufende Ertragssteuern

–12’009

–22’549

Latente Ertragssteuern

–7’327

4’912

Die Überleitung zwischen der tatsächlichen Steuerbelastung und der erwarteten Steuerbelastung für die per 31. Dezember 2022 und 2021 endenden Geschäftsjahre präsentiert sich wie folgt:

TCHF

2022

2021

 

 

 

Überleitungsrechnung

 

 

Ergebnis vor Ertragssteuern

65’328

64’730

Ertragssteuersatz Stammhaus

14,8%

14,8%

 

 

 

Ertragssteuern zum erwarteten Steuersatz

–9’649

–9’561

Steuereffekt aus zu anderen Steuersätzen besteuerten Erträgen

–976

–4’312

Steuereffekt aus steuerbefreiten Erträgen/nicht abzugsfähigem Aufwand

1’071

–64

Steuerliche Verluste des laufenden Jahres, für welche keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden

–8’988

–223

Verrechnete steuerliche Verluste, auf denen keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden

1’997

2’211

Regionale Produktionssteuer Italien - IRAP

–2’160

–2’400

Ertragssteuern für Vorjahre

624

–1’603

Nicht rückforderbare Quellensteuern

-

–1’823

Übriges

–1’255

138

Ertragssteuern gemäss Erfolgsrechnung

–19’336

–17’637

 

 

 

Effektiver Ertragssteuersatz

29,6%

27,2%

Noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge

Es sind noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge per Bilanzstichtag von TCHF 65’855 (Vorjahr: TCHF 36’179) vorhanden. Die Verrechenbarkeit der Verlustvorträge mit zukünftigen Gewinnen ist unsicher. Aus diesen Angaben ergeben sich nicht bilanzierte aktive latente Ertragssteuern von TCHF 17’851 (Vorjahr: TCHF 11’000). Aufgrund der Unsicherheit der Verrechenbarkeit der Verlustvorträge mit zukünftigen Gewinnen wird auf eine Aktivierung der latenten Ertragssteuern verzichtet (FER 11/23).

Noch nicht genutzte steuerliche Zinsvorträge

Es sind noch nicht genutzte steuerliche Zinsvorträge per Bilanzstichtag von TCHF 9’926 (Vorjahr: TCHF 11’783) vorhanden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsvorträge mit zukünftigen Gewinnen ist unsicher. Aus diesen Angaben ergeben sich nicht bilanzierte aktive latente Ertragssteuern von TCHF 2’382 (Vorjahr: TCHF 2’828). Aufgrund der Unsicherheit der Verrechenbarkeit der Zinsvorträge mit zukünftigen Gewinnen wird auf eine Aktivierung der latenten Ertragssteuern verzichtet (FER 11/23).

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