16 Grundkapital
UMWANDLUNG INHABERAKTIEN UND PARTIZIPATIONSSCHEINE
Im ersten Halbjahr 2016 erfolgte eine Umwandlung der bisherigen Inhaberaktien und Partizipationsscheine mit einem Nennwert von je CHF 1 im Verhältnis 1:1 in 3'408'115 Namenaktien mit einem Nennwert von ebenfalls je CHF 1.00. Die Partizipationsscheine gewährten kein Stimmrecht an der Generalversammlung, unterlagen im Übrigen den gleichen Bestimmungen wie die Aktien.
kapitalerhöhung
Die ausserordentliche Generalversammlung der Repower AG hatte am 21. Juni 2016 eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen. Die Bezugsfrist für die neuen Aktien begann am 24. Juni 2016 und dauerte bis 4. Juli 2016. Bisherigen Aktionären wurde je gehaltene bisherige Aktie ein Bezugsrecht zugeteilt. 5 Bezugsrechte berechtigten zum Bezug von 7 neuen Aktien zum Bezugspreis von CHF 43.00 je Aktie. Die zwei bisherigen Hauptaktionäre, der Kanton Graubünden und die Axpo Holding AG, hatten zugunsten der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) und der UBS Clean Energy Infrastructure Switzerland KGK (UBS-CEIS) auf ihre Bezugsrechte verzichtet, entsprechend wurden diese Bezugsrechte den beiden neuen Aktionären zugewiesen. Nach Ende der Bezugsfrist beschloss der Verwaltungsrat der Repower AG am 5. Juli 2016 und mit Nachtrag vom 14. Juli 2016 eine Erhöhung des Aktienkapitals von CHF 3'408'115.00, eingeteilt in 3'408'115 vollständig liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.00, durch Ausgabe von 3'982'853 neuer vollständig liberierter Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.00, wobei ein Bruttoerlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von TCHF 171'263 erzielt wurde. Das neue Aktienkapital beträgt CHF 7'390'968.
Die vier Aktionäre mit wesentlichen Beteiligungen sind untereinander mit einem Aktionärsbindungsvertrag verbunden.
Eigene Titel
Der Bestand an eigenen Titeln beträgt per 31. Dezember 2016 382 Stück (Vorjahr 0 Stück).