29 Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen
Leasingverträge, welche das wirtschaftliche Risiko hauptsächlich auf Repower übertragen, werden als Finanzierungs-Leasingverhältnis erfasst. Alle übrigen Leasingverträge werden als Operating-Leasingverhältnis eingestuft. Anlagevermögen, welches im Zusammenhang mit Finanzierungsleasing erfasst wurde, wird gemäss den unter den Sachanlagen erläuterten Richtlinien abgeschrieben. Sofern die Abschreibungsfrist des Anlagevermögens grösser als die Dauer des Leasingvertrages ist, wird das Anlagevermögen über die Dauer des Leasingvertrages abgeschrieben.
Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen beträgt für die Perioden:
Operating-Leasingverhältnisse
Die ausstehenden Mindestleasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
Im aktuellen Geschäftsjahr wurde ein Leasingaufwand in der Höhe von TCHF 4'310 erfasst. Im Vorjahr belief sich der Leasingaufwand auf TCHF 4'890.
Lediglich bei den Motorfahrzeugleasingverträgen muss Repower, sofern sie die Fahrzeuge über die vertraglich festgelegte Kilometerzahl hinaus nutzt, einen marktüblichen Aufschlag bezahlen.
Finanzierungs-Leasingverhältnisse
Die Finanzierungs-Leasingverhältnisse enthalten ausschliesslich Motorfahrzeuge. Die Leasingverpflichtungen sind in den Finanzverbindlichkeiten enthalten. Nutzt Repower die Fahrzeuge über die vereinbarte Kilometerzahl hinaus, muss Repower einen marktüblichen Aufschlag bezahlen.