39 Ausserbilanzgeschäfte

Im üblichen Geschäftsverkehr wurden vom Konzern direkt und über Geschäftsbanken Garantien bzw. Bankgarantien und Bürgschaften zu Gunsten Dritter gewährt. Diese belaufen sich auf TCHF 189’903 (Vorjahr: TCHF 129’142). Aufgrund des hohen Preisniveaus und der höheren Volatilität der Energieprodukte sind im Zusammenhang mit den Handelsaktivitäten der Repower die Anforderungen von Sicherheitsleistungen in Form von Garantien gestiegen.

Für das Kraftwerk Teverola besteht ein Servicevertrag, der 2038 ausläuft. Daraus besteht eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung per Stichtag 31. Dezember 2021 von TCHF 23’927 (Vorjahr: TCHF 26’542). Weiter bestehen per 31. Dezember 2021 verschiedene über mehrere Jahre abgeschlossene Voll-Wartungsverträge für Wasser-, Solar- und Windkraftwerke in Deutschland und Italien mit unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen in der Höhe von TCHF 13’139 (Vorjahr: TCHF 11’259).

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit können sich Rechtsfälle ergeben, aus denen Eventualverbindlichkeiten erwachsen. Es wird nicht erwartet, dass sich zusätzlich zu den bereits gebildeten Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten (vgl. Anmerkung 27) wesentliche Verbindlichkeiten aus diesen Eventualverbindlichkeiten in der Repower-Gruppe ergeben. Anderseits bestehen Verfahren in denen Repower ihre Rechte wahrnimmt und im Erfolgsfall Zahlungszuflüsse entstehen können.

TCHF

31.12.2021

31.12.2020

 

 

 

Nicht zu bilanzierende Verpflichtungen

 

 

 

 

 

Operatives Leasing (Nominalwerte)

9’535

11’334

Bis zu einem Jahr

1’829

2’072

Zwischen eins und fünf Jahren

3’772

4’684

Länger als fünf Jahre

3’934

4’578

 

 

 

Beschaffungsverträge

514’343

628’600

Bis zu einem Jahr

103’215

107’657

Zwischen eins und fünf Jahren

272’468

330’632

Länger als fünf Jahre

138’660

190’311

Zum Stichtag des aktuellen Geschäftsjahres setzen sich die ausstehenden Mindestleasingzahlungen aus TCHF 8’920 für Gebäude und Grundstücke (Vorjahr: TCHF 10’607) und TCHF 615 für Motorfahrzeuge (Vorjahr: TCHF 727) zusammen.

Die aus der Beteiligung an der AKEB Aktiengesellschaft für Kernenergie, Luzern, der Kraftwerke Hinterrhein AG, Thusis sowie der Grischelectra AG bestehenden Abnahmeverpflichtungen elektrischer Energie sind in der obigen Tabelle nicht enthalten. Menge und Preis der Stromabnahme sind von der zukünftigen tatsächlichen Produktion und den auftretenden Kosten dieser Gesellschaften abhängig.

Pfandbestellungen werden bei den jeweiligen Vermögenswerten ausgewiesen.

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