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12) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die konsolidierte Halbjahresrechnung wurde vom Verwaltungsrat am 22. August 2016 genehmigt.

Kapitalerhöhung

Die ausserordentliche Generalversammlung der Repower AG hatte am 21. Juni 2016 eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen. Die Bezugsfrist für die neuen Aktien begann am 24. Juni 2016 und dauerte bis 4. Juli 2016. Bisherigen Aktionären wurde je gehaltene bisherige Aktie ein Bezugsrecht zugeteilt. 5 Bezugsrechte berechtigten zum Bezug von 7 neuen Aktien zum Bezugspreis von CHF 43 je Aktie.

Die zwei bisherigen Hauptaktionäre, der Kanton Graubünden und die Axpo Holding AG, hatten zugunsten der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) und der UBS Clean Energy Infrastructure Switzerland KGK (UBS-CEIS) auf ihre Bezugsrechte verzichtet, entsprechend wurden diese Bezugsrechte den beiden neuen Aktionären zugewiesen.

Nach Ende der Bezugsfrist beschloss der Verwaltungsrat der Repower AG am 5. Juli 2016 und mit Nachtrag vom 14. Juli 2016 eine Erhöhung des Aktienkapitals von CHF 3 408 115, eingeteilt in 3 408 115 vollständig liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.00, durch Ausgabe von 3 982 853 neuer vollständig liberierter Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.00, wobei ein Bruttoerlös aus der Kapitalerhöhung in Höhe von MCHF 171,3 erzielt wurde. Das neue Aktienkapital beträgt CHF 7 390 968.

Nach Vollzug der Kapitalerhöhung ergeben sich folgende Stimmrechte:

   
EKZ 28,32%
Kanton Graubünden 21,96%
UBS-CEIS 18,88%
Axpo Holding AG, Baden 12,69%
Publikumsaktionäre 18,15%

Die vier Aktionäre mit wesentlichen Beteiligungen sind untereinander mit einem Aktionärsbindungsvertrag verbunden.

Vorzeitige Kündigungen von Finanzierungsverträgen

Die per 30. Juni 2016 unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Namensschuldverschreibungen von MEUR 35 (bis 2025) und MEUR 84 (bis 2034) beinhalten Kontrollwechselklauseln. Mit Eintritt der neuen Investoren per 5. Juli 2016 haben Gläubiger von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht. Die Rückzahlung von Namensschuldverschreibungen in Höhe von MEUR 116,5 wurden eingefordert und sind bis zur Genehmigung der konsolidierten Halbjahresrechnung durch den Verwaltungsrat zur Auszahlung gelangt.

Veräusserung der Repower Furnizare România S.r.l.

Repower hat die Anteile an ihrer Tochtergesellschaft Repower Furnizare România S.r.l. am 22. Juli 2016 veräussert. Die Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaft (Veräusserungsgruppe) sind per Bilanzstichtag als zur Veräusserung verfügbar eingestuft. Mit dem Vollzug wird im Oktober 2016 gerechnet.

Beschwerde gegen die Teilverfügung Energie

Im Rahmen einer Untersuchung über die Energietarife 2009 und 2010 von Repower erliess die Elektrizitätskommission ElCom eine Teilverfügung. Diese hielt fest, dass Repower 2009 und 2010 keine missbräuchlichen Stromtarife verrechnet hat. Allerdings bestehen bei der angewendeten Berechnungsmethodik Differenzen zwischen der Auffassung der ElCom und jener von Repower. Strittig ist insbesondere, ob Kraftwerke, Beteiligungen und Langfristverträge, die Repower seit jeher für ihren nationalen und internationalen Energiehandel bereitgestellt hat, mit in die Berechnung der Tarife der Grundversorgung eingerechnet werden müssen. Repower hat im März 2015 gegen die Teilverfügung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Da eine parallele Streitigkeit der ElCom mit einem anderen Versorger beim Bundesgericht hängig war, wurde das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht im November 2015 sistiert. Das Bundesgericht hat nun im Parallelfall im Juli 2016 einen Entscheid gefällt. Aus diesem Grund wird mit der Aufhebung der Sistierung durch das Bundesverwaltungsgericht und der Fortsetzung des Verfahrens in den nächsten Monaten gerechnet. Je nach Ausgang des Verfahrens ist es möglich, dass ein rechtskräftiger Entscheid Auswirkungen auf die zukünftige Ertragslage von Repower haben könnte.

Es gab keine weiteren wesentlichen ausweispflichtigen Ereignisse seit dem 30. Juni 2016.