Konsolidierte Jahresrechnung Repower-Gruppe

Bericht der Revisionsstelle

Zürich, 30. März 2017

An die Generalversammlung der Repower AG, Brusio

Bericht der Revisionsstelle zur Prüfung der Konzernrechnung

Prüfungsurteil

Wir haben die Konzernrechnung der Repower AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der konsolidierten Bilanz zum 31. Dezember 2016, der konsolidierten Erfolgsrechnung, der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung, der Veränderung des konsolidierten Eigenkapitals, der konsolidierten Geldflussrechnung und dem Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2016 sowie dessen Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem schweizerischen Gesetz.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz, den International Standards on Auditing (ISA) sowie den Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands sowie dem Code of Ethics for Professional Accountants des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code), und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.

Den im Berichtsabschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung» beschriebenen Verantwortlichkeiten sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in der Konzernrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Konzernrechnung.

Energiederivate

Prüfungssachverhalt

Die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte in der konsolidierten Jahresrechnung basieren auf ihrer Klassifikation als “zu Handelszwecken gehalten”, im Gegensatz zu jenen welche als “own use” klassifiziert sind. Die Klassifikation als “zu Handelszwecken gehalten” erfordert Ermessensentscheide und hat einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der konsolidierten Bilanz wie auch auf die Erfassung der Wertänderungen dieser Derivate in der konsolidierten Erfolgsrechnung. Die Bewertung basiert auf dem aktuellen Wert, welcher sich aus Marktdaten von Strombörsen ableitet. Im Rahmen juristisch durchsetzbarer Nettingvereinbarungen erfolgt eine Verrechnung von positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten. Die Gruppe hat Regelungen und Prozesse definiert, wie diese Kontrakte zu bilanzieren sind. Diese Regelungen beinhalten auch Vorgaben zur Funktionentrennung und Kontrollmassnahmen. Aufgrund der Materialität der Transaktionen, den wesentlichen Ermessensentscheiden und dem potentiellen Effekt auf die konsolidierte Jahresrechnung haben wir die Bilanzierung von Energiederivaten als Prüfungsschwerpunkt definiert. Siehe auch Anhangsangaben 1 und 14 der konsolidierten Jahresrechnung für weitergehende Informationen.

Unser Prüfvorgehen

Wir beurteilten den Prozess der Gruppe zur Bilanzierung von Energiederivaten im Allgemeinen sowie die Regelungen und Prozesse zur Klassifikation als entweder “zu Handelszwecken gehalten” oder als “own use” Verträge im Besonderen. Wir beurteilten das interne Kontrollumfeld bezüglich der Bilanzierung der Handelsaktivitäten. Wir beurteilten die Richtlinien und Prozesse der Gruppe in Bezug auf die Klassifizierung, Bewertung und Verrechnung von offenen Positionen einschliesslich der Einhaltung der Funktionentrennung und diskutierten dies mit der Gruppe. Wir überprüften die Sensitivität der wesentlichen Annahmen und verglichen diese mit anderen verfügbaren Informationen.

 

 

 

 

Steuern

Prüfungssachverhalt

Die Ermittlung der latenten und direkten Steuern erfordert Ermessensentscheide. Die Gruppe ist in verschiedenen Steuerhoheiten ansässig und ist unterschiedlichen Steuern ausgesetzt. Die Gruppe erfasst zudem latente Steuerforderungen und –verbindlichkeiten und muss die Werthaltigkeit der latenten Steuerforderungen abschätzen. Die Beurteilung der Einbringlichkeit der latenten Steuerforderungen hängt von Schlüsselannahmen wie Budgets, prognostizierte Erträge auf Stufe der Einzelgesellschaft, einschliesslich der Schätzung anwendbarer Steuersätze (final oder faktisch verabschiedet) ab. Aufgrund der Abhängigkeit der Steuerposition von Ermessensentscheiden und Schätzungen durch die Gruppe sind Gewinnsteuern als Prüfungsschwerpunkt definiert worden. Siehe Anhangsangabe 5 der konsolidierten Jahresrechnung für weitergehende Informationen.

Unser Prüfvorgehen

Wir beurteilten den Prozess und die internen Kontrollen bezüglich Gewinnsteuern, insbesondere wie Ermessensentscheide und Schätzungen getroffen, genehmigt und bilanziert werden. Wir überprüften die bestehenden Regelungen betreffend Gewinnsteuern für jedes wesentliche Land und wie die Gruppe lokale Steuerrisiken vermeidet. Wir berücksichtigten die Korrespondenz der Gruppe mit Steuerbehörden bezüglich Steuerprüfungen und potentiellen Streitigkeiten. Wir beurteilten die Konsistenz der Budgets und Prognosen einschliesslich der Steuersätze. Wir berücksichtigen ferner laufende Entwicklungen in der Steuergesetzgebung und den Einfluss auf die Annahmen der Gruppe. Wir zogen Steuerspezialisten bei für die Beurteilung der Richtlinien, der Bewertung der latenten Steuerforderungen und der zugrundeliegenden Annahmen.

 

 

 

 

Sachanlagen

Prüfungssachverhalt

Die Sachanlagen sind mit 44.4% der Bilanzsumme eine wesentliche Bilanzposition in der konsolidierten Jahresrechnung. Sie enthalten vor allem Kraftwerke, Netzinfrastruktur und anderes langfristiges Anlagevermögen der Gruppe. Die Gruppe beurteilt die Werthaltigkeit der Kraftwerke jährlich oder wenn Anzeichen für eine Wertminderung bestehen. Die Netzinfrastruktur als auch das übrige langfristige Anlagevermögen der Gruppe wird überprüft, wenn Anzeichen für eine Wertminderung bestehen. Die Überprüfung auf potentielle Wertminderungen erfordert Annahmen und Schätzungen, mitunter im Bereich der erwarteten Produktionsmengen, der prognostizierten, langfristigen Energiepreiskurve, Wechselkursveränderungen und Zahlungsmittelzuflüsse. Weiter ist die Bestimmung des Abzinsungssatzes zur Ermittlung des Nutzwertes per Bewertungsstichtag von Bedeutung.

Unser Prüfvorgehen

Wir beurteilten die Definition der Zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) in Bezug auf die Kraftwerke und übrigen Anlagen sowie deren Dokumentation. Wir beurteilten die Vorgehensweise bei der Bewertung der Kraftwerke und übrigen Sachanlagen. Wir beurteilten weiter den Prozess zur Herleitung der angewendeten Annahmen und Schätzungen bezüglich der erwarteten Produktionsmengen, der prognostizierten langfristigen Energiepreiskurve und Wechselkursen. Dabei berücksichtigten wir die internen Kontrollen in Bezug auf den Budgetierungs- und Prognoseprozess einschliesslich des Prozesses wie Annahmen und Schätzungen vorgenommen werden. Wir überprüften das Bewertungsmodell und involvierten Bewertungsexperten. Wir beurteilten die Zahlungszuflüsse für jede ZGE und wie der Abzinsungssatz, neben anderen relevanten Inputfaktoren hergeleitet wurde. Wir verglichen die Inputvariablen des Abzinsungssatzes mit den Datenquellen der Gruppe und mit verfügbaren Marktinformationen.

 

 

 

 

Forderungen

Prüfungssachverhalt

Forderungen sind mit 20.7% der Bilanzsumme eine wesentliche Position in der konsolidierten Jahresrechnung. Forderungen bestehen gegenüber einer Vielzahl von Gegenparteien, welche sowohl Privathaushalte, Unternehmen oder staatliche Institutionen umfassen. Die Gruppe beurteilt die Werthaltigkeit der Forderungen auf Einzelbasis, was Schätzungen bezüglich der Einbringlichkeit dieser Positionen erfordert. Veränderungen in der Einschätzung der Geschäftsleitung bezüglich der Einbringlichkeit können einen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte Jahresrechnung haben. Siehe Anhangsangabe 12 für weitere Informationen.

Unser Prüfvorgehen

Wir beurteilten das interne Kontrollumfeld in Bezug auf Forderungen und die Herleitung der Annahmen und Schätzungen im Rahmen der Werthaltigkeitsüberprüfung. Wir beurteilten die vorgenommenen Wertberichtigungen pro Land und Art der Gegenparteien mit der Geschäftsleitung. Wir beurteilten die prozentualen Wertminderungen bezüglich erwarteter Verluste mittels Vergleich mit vergangenen Erfahrungswerten und anderen Informationen.

Übrige Informationen im Geschäftsbericht

Der Verwaltungsrat ist für die übrigen Informationen im Geschäftsbericht verantwortlich. Die übrigen Informationen umfassen alle im Geschäftsbericht dargestellten Informationen, mit Ausnahme der Konzernrechnung, der Jahresrechnung und unserer dazugehörigen Berichte.

Die übrigen Informationen im Geschäftsbericht sind nicht Gegenstand unseres Prüfungsurteils zur Konzernrechnung und wir machen keine Prüfungsaussage zu diesen Informationen.

Im Rahmen unserer Prüfung der Konzernrechnung ist es unsere Aufgabe, die übrigen Informationen zu lesen und zu beurteilen, ob wesentliche Unstimmigkeiten zur Konzernrechnung oder zu unseren Erkenntnissen aus der Prüfung bestehen oder ob die übrigen Informationen anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Basis unserer Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung der übrigen Informationen vorliegt, haben wir darüber zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang keine Bemerkungen anzubringen. .

Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Konzernrechnung

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung, die in Übereinstimmung mit den IFRS und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den ISA sowie den PS durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Konzernrechnung befindet sich auf der Website von EXPERTsuisse unter: https://www.expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichtes.

Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.

Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.

Ernst & Young AG

Alessandro Miolo
Zugelassener Revisionsexperte
(Leitender Revisor)
Ralf Noffke
Zugelassener Revisionsexperte