Konsolidierte Jahresrechnung Repower-Gruppe

Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung – Grundsätze

1 Grundsätze der konsolidierten Rechnungslegung

Die Repower AG, Brusio, ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz. Die Repower-Gruppe ist eine vertikal integrierte Unternehmensgruppe mit Aktivitäten in Produktion, Bewirtschaftung, Handel, Vertrieb, Übertragung und Verteilung von Elektrizität im In- und Ausland. Zudem handelt und vertreibt das Unternehmen Gas, Emissionszertifikate und Herkunftsnachweise in ausgewählten europäischen Märkten. Geschäftstätigkeit und Hauptaktivitäten werden in diesem Geschäftsbericht detailliert beschrieben.

Die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe für das Geschäftsjahr 2016 wurde vom Verwaltungsrat am 30. März 2017 zuhanden der Generalversammlung autorisiert, sie muss an der Generalversammlung am 17. Mai 2017 genehmigt werden.

2 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundlagen der Abschlusserstellung

Die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), welche durch das International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden, erstellt. Die konsolidierte Jahresrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Repower-Gruppe und entspricht den Anforderungen der schweizerischen Gesetzgebung.

Die Berichtswährung der konsolidierten Jahresrechnung ist der Schweizer Franken (CHF). Mit Ausnahme der gekennzeichneten Positionen sind alle Werte auf Tausend Schweizer Franken (TCHF) gerundet.

Die konsolidierte Jahresrechnung wird grundsätzlich auf der Basis von historischen Kosten erstellt, mit Ausnahme von spezifischen Positionen wie zum Beispiel Wiederbeschaffungswerte Held for Trading-Positionen, einem Teil der Vorräte sowie Wertschriften und andere Finanzinstrumente. Für diese Positionen geben die IFRS andere Bewertungsmethoden vor, welche in den nachfolgenden Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen erläutert werden.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden.

Wesentliche neue und überarbeitete Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien

Aus neuen oder überarbeiteten Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die finanzielle Berichterstattung von Repower in diesem Jahresbericht.

Die Repower-Gruppe analysiert und beurteilt gegenwärtig die Auswirkungen der nachfolgend aufgelisteten neuen oder geänderten Standards, die auf die konsolidierte Jahresrechnung der Repower-Gruppe noch nicht zwingend anwendbar sind. Die Umsetzung in der Repower-Gruppe erfolgt spätestens zum in der Tabelle angegebenen Anwendungszeitpunkt.

Standard/ Interpretation

Zusammenfassung der zukünftigen Anforderungen

Mögliche Auswirkungen auf die konsolidierte Jahresrechnung

IFRS 9

IFRS 9 «Finanzinstrumente» ersetzt die bestehenden Leitlinien in IAS 39 «Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung». Er enthält überarbeitete Leitlinien zur Einstufung und Bewertung von Finanzinstrumenten, darunter ein neues Modell der erwarteten Kreditausfälle zur Berechnung der Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten, sowie die neuen allgemeinen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte. Er übernimmt auch die Leitlinien zur Erfassung und Ausbuchung von Finanzinstrumenten aus IAS 39. Der neue Standard ist für Perioden, welche am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Die Anwendung erfolgt retrospektiv. Eine frühzeitige Anwendung ist zugelassen.

Gegenwärtig analysiert die Repower-Gruppe diesen Standard und zugehörige Interpretationen und erwartet zum jetzigen Zeitpunkt eine geänderte Berichterstattung.

IFRS 15

IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden» sowie die bereits erfolgte Klarstellung von IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden» regelt neu in einem Standard, ob, wann, wie und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. Die zugrunde liegenden Regelungen werden durch ein fünfstufiges Modell abgebildet. Weiterhin enthält der Standard Leitlinien zu spezifischen Themen wie Garantien, Option für den Erwerb weiterer Güter, verfallene Kundenrechte (Treueprogramme) oder beispielsweise Lizensierung, Leitlinien zu den Kosten zur Erlangung und Erfüllung eines Vertrags sowie Leitlinien zu der Frage, wann solche Kosten zu aktivieren sind. Zudem enthält der Standard neue, umfangreichere Vorschriften in Bezug auf Angaben, die zu leisten sind. Mit Einführung entfallen mehrere Standards und Interpretationen, u.a. IAS 11 «Fertigungsaufträge» und IAS 18 «Erlöse». Der neue Standard ist für Perioden, welche am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Die Anwendung erfolgt retrospektiv unter Zugrundelegung vereinfachter Übergangsvorschriften. Eine frühzeitige Anwendung ist zugelassen.

Gegenwärtig analysiert die Repower-Gruppe diesen Standard und erwartet zum jetzigen Zeitpunkt eine geänderte Berichterstattung.

IFRS 16

IFRS 16 «Leasingverhältnisse», der am 13. Januar 2016 veröffentlicht wurde, beinhaltet primär Änderungen der Bilanzierung auf Seiten des Leasingnehmers. Leasingnehmer bilanzieren zukünftig das Nutzungsrecht an einem Leasinggegenstand sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit. Erleichterungswahlrechte bestehen für kurzfristige Leasinglaufzeiten (weniger als 12 Monate) und für geringwertige Vermögenswerte. Sowohl für Leasingnehmer als auch -geber erhöhen sich die Angabepflichten. Erstmalig anwendbar ist IFRS 16 für Perioden beginnend zum oder nach dem 1. Januar 2019. Die Anwendung erfolgt vollständig retrospektiv oder modifiziert retrospektiv. Eine frühzeitige Anwendung ist möglich, sofern IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden» angewendet wird.

Gegenwärtig analysiert die Repower-Gruppe diesen Standard und erwartet zum jetzigen Zeitpunkt eine geänderte Berichterstattung. Die Konsequenz, dass zukünftig nahezu alle Leasingsachverhalte in der Bilanz abzubilden sind, wird zu einer Veränderung in den Unternehmenskennzahlen führen.

Neben den hier dargestellten neuen oder geänderten Standards sind in der nachfolgenden Tabelle der Vollständigkeit halber weitere neue oder geänderte Standards aufgeführt, die jedoch aus gegenwärtiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen haben werden.

Standard/ Interpretation

Inhalt

Anwendungsbeginn für Geschäftsjahre beginnend am

Anwendung erfolgt

IFRS

Jährliche Verbesserungen Zyklus 2014-2016

01.01.2017/01.01.2018

retrospektiv

IAS 7

Änderungen an IAS 7 aufgrund der Offenlegungsinitiative

01.01.2017

prospektiv

IAS 12

Änderungen an IAS 12 bzgl. nicht realisierter Verluste für zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte Vermögenswerte

01.01.2017

retrospektiv

IAS 40

Änderungen in Bezug auf Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

01.01.2018

retro-/prospektiv

IFRS 2

Änderungen bezüglich Einstufung und Bewertung von anteilsbasierter Vergütungen

01.01.2018

retro-/prospektiv

IFRS 10/IAS 28

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 bezüglich Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

Offen

prospektiv

IFRIC 22

IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen

01.01.2018

prospektiv

3 Fehlerkorrektur und Ausweisänderung

Die Position «Abschreibungen und Wertminderungen» der Erfolgsrechnung wurde umbenannt in «Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen». Im Jahr 2015 wurden Wertaufholungen auf Sachanlagen in Höhe von TCHF 5'568 unter den übrigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Dieser Saldo wurde nun in die umbenannte Linie umgegliedert. Es ergibt sich folgende Auswirkung auf die Erfolgsrechnung 2015:

 

2015

Restatement

2015 Restated

TCHF

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkung auf die konsolidierte Erfolgsrechnung

 

 

 

 

 

 

 

Übriger betrieblicher Ertrag

50'505

–5'568

44'937

Gesamtleistung

1'895'597

–5'568

1'890'029

Ergebnis vor Zinsen, Ertragssteuern und Abschreibungen (EBITDA)

46'296

–5'568

40'728

Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen

–114'835

5'568

–109'267

Die Umgliederung betrifft das Segment Markt Schweiz. Der Ausweis in der Anmerkung 27 Segmentberichterstattung wurde angepasst.

Im Vorjahr wurden die im gleichen Geschäftsjahr erfolgten Wertminderungen und Wertaufholungen einzelner Kraftwerke brutto ausgewiesen. Die Darstellung und Erläuterung der Wertminderungen und Wertaufholungen in der Anmerkung 7 Sachanlagen sowie Anmerkung 3 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen erfolgt nun einheitlich aus der Perspektive des gesamten Geschäftsjahrs. TCHF 3'060 der im zweiten Halbjahr 2015 erfolgten Wertaufholungen verrechnen sich mit den im ersten Semester 2015 vorgenommenen Wertminderungen. Saldiert ergeben sich nun Wertminderungen auf Sachanlagen und Wertaufholungen von Sachanlagen in Höhe von TCHF 63'950 (vorher TCHF 67'010) bzw. TCHF 2'508 (vorher TCHF 0). Die in der konsolidierten Geldflussrechnung im Vorjahr separat ausgewiesenen Wertaufholungen werden nun in der mit der Erfolgsrechnung übereinstimmend bezeichneten Linie «Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen» als Überleitungsposition zum Geldfluss aus Geschäftstätigkeit aufgeführt.

Mit dem Abgang der SEI S.p.A. im laufenden Geschäftsjahr wurden deren nicht beherrschende Anteile überprüft. Dabei wurden unterlassene Zuweisungen von Verlusten an Minderheiten in Höhe von TCHF 2'953 identifiziert und durch eine Umgliederung im konsolidierten Eigenkapital korrigiert. Es ergibt sich folgende Auswirkung auf die Bilanz:

 

1.1.2015

Restatement

1.1.2015 Restated

TCHF

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkung auf die konsolidierte Bilanz

 

 

 

 

 

 

 

Gewinnreserven

740'517

3'111

743'628

Kumulierte Umrechnungsdifferenzen

–40'295

–158

–40'453

Eigenkapital ohne nicht beherrschende Anteile

711'379

2'953

714'332

Nicht beherrschende Anteile

54'577

–2'953

51'624

 

31.12.2015

Restatement

31.12.2015 Restated

TCHF

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkung auf die konsolidierte Bilanz

 

 

 

 

 

 

 

Gewinnreserven

620'154

3'111

623'265

Kumulierte Umrechnungsdifferenzen

–55'125

–158

–55'283

Eigenkapital ohne nicht beherrschende Anteile

564'853

2'953

567'806

Nicht beherrschende Anteile

35'016

–2'953

32'063

4 Konsolidierung

Konsolidierungskreis

Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst die Repower AG und alle Gesellschaften, die die Repower AG beherrscht. Beherrschung liegt dann vor, wenn Repower Entscheidungsgewalt über die relevanten Prozesse und Aktivitäten der Gesellschaft hat, dabei variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und eine Verbindung zwischen Entscheidungsgewalt und Rückflüssen besteht. Diese Gesellschaften werden vollkonsolidiert und als Gruppengesellschaften bezeichnet. Eine Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Beherrschung auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden entkonsolidiert, wenn die Beherrschung endet. Für sämtliche Gesellschaften des Konsolidierungskreises endet das Geschäftsjahr am 31. Dezember.

Eine gemeinschaftliche Vereinbarung ist ein vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehr Parteien, die den Parteien gemeinschaftliche Führung über eine wirtschaftliche Tätigkeit gewähren. Die IFRS unterscheiden zwischen gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Operation) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture). Bei den gemeinschaftlichen Tätigkeiten haben die Parteien, die die gemeinsame Führung ausüben, ein Recht auf die Vermögenswerte und eine Verpflichtung für die Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen gemeinschaftlicher Tätigkeiten werden anteilig in der Bilanz der beteiligten Partner erfasst. Für die (anteilige) Einbeziehung der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen ist der zwischen den Parteien vertraglich vereinbarte Anteil (z.B. am Output) massgeblich. Dieser muss nicht zwingend mit dem Kapitalanteil identisch sein, den die Parteien an der rechtlichen Einheit halten. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei welcher die Parteien, die eine gemeinsame Kontrolle über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzen. Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert.

Anteile an assoziierten Gesellschaften, bei denen die Repower-Gruppe nicht über die Möglichkeit verfügt, diese zu beherrschen, aber bei welchen ein massgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden nach der Equity-Methode in die konsolidierte Rechnung einbezogen. Für den Einbezug von wesentlichen assoziierten Gesellschaften sind Jahresrechnungen auf Basis von IFRS erforderlich. Wo keine solchen Abschlüsse verfügbar sind, werden Überleitungsrechnungen erstellt. Der Abschlussstichtag der Partnerwerke ist in der Regel der 30. September und kann daher von demjenigen der Repower-Gruppe abweichen. Bedeutende Ereignisse, welche sich zwischen dem Abschlussstichtag und demjenigen der Repower-Gruppe ereignen, werden in der konsolidierten Jahresrechnung berücksichtigt.

Bei den Partnerwerken handelt es sich um Kraftwerke, die Repower mit Partnern plant, baut, unterhält und/oder betreibt. Mit dem Erwerb einer Beteiligung an einem Partnerwerk verpflichtet sich der Erwerber und zukünftige Partner gemäss Gründungsvertrag, den seiner Beteiligung am Grundkapital entsprechenden Anteil der Jahreskosten zu übernehmen. Dafür hat der Partner das Recht, den seiner Beteiligung am Grundkapital entsprechenden Teil der Leistung und Energieproduktion des Partnerwerks zu Gestehungskosten zu beziehen (Stromabnahmeverpflichtung beziehungsweise Stromabnahmerecht).

Die Bilanzierung der Partnerwerke ist abhängig von der Qualität der möglichen Einflussnahme beziehungsweise Ausgestaltung der Statuten der Gesellschaft und weiterer Verträge zwischen der Gesellschaft beziehungsweise zwischen den Aktionären der Gesellschaft. Hinsichtlich der massgeblichen Aktivitäten der Partnerwerke AKEB Aktiengesellschaft für Kernenergie-Beteiligungen und Kraftwerke Hinterrhein AG besitzt Repower einen massgeblichen Einfluss und klassifiziert diese daher als assoziierte Gesellschaften mit der Folge, dass diese gemäss der Equity-Methode im Abschluss der Repower-Gruppe bilanziert werden. Die Grischelectra AG wird gemeinsam mit dem Kanton Graubünden geführt. Repower verwertet sämtliche Bezugsrechte der Grischelectra AG und klassifiziert diese gemeinschaftliche Vereinbarung als gemeinschaftliche Tätigkeit mit der Folge, dass die anteiligen Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen der Gesellschaft zu 100 Prozent in die Konzernrechnung aufgenommen werden.

Die im Konsolidierungskreis enthaltenen Gesellschaften und etwaige Veränderungen werden unter Anmerkung 9 aufgeführt.

Konsolidierungsmethode

Unternehmenszusammenschlüsse erfasst die Repower-Gruppe nach der Erwerbsmethode (Acquisition Method). Dabei werden die Anschaffungskosten mit den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettoaktiven zum Zeitpunkt des Erwerbs verglichen. Eine positive Differenz wird als Goodwill aktiviert und einem jährlichen Impairment-Test unterzogen. Eine negative Differenz wird zum Kaufzeitpunkt als negativer Goodwill erfolgswirksam erfasst. Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss werden die zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltenen Eigenkapitalanteile zu dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Nicht beherrschende Anteile werden anteilsmässig am identifizierbaren Nettovermögen erfasst. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Bedingte Zahlungen werden im Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in Folgeperioden erfolgswirksam erfasst.

Bei vollkonsolidierten Gesellschaften werden alle Aktiven und Passiven sowie Erträge und Aufwendungen vollumfänglich in die konsolidierte Jahresrechnung einbezogen. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert und erfolgt als Anpassung der Buchwerte der beherrschenden und nicht beherrschenden Anteile. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Eigentümern des Mutterunternehmens zugeordnet. Eine erfolgswirksame Erfassung erfolgt nur, wenn mit der Veräusserung ein Verlust der Beherrschung einhergeht und somit das Tochterunternehmen entkonsolidiert wird. Gleichzeitig erfolgt eine Umgliederung (Recycling) aller im sonstigen Ergebnis (OCI) erfassten Posten, welche umgliederbar sind.

Nach der Equity-Methode werden Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen mit dem Anteil am Eigenkapital bewertet. Dabei werden die Anteile zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Eine positive Differenz zwischen Gesamt-Kaufpreis und neubewertetem anteilig erworbenen Eigenkapital zum Zeitpunkt des Erwerbes wird als Geschäfts- und Firmenwert innerhalb der Beteiligungsposition aktiviert. Eine negative Differenz wird erfolgswirksam behandelt. In der Folge erhöht oder vermindert sich der Buchwert der Anteile entsprechend des Anteils am Ergebnis der Beteiligung, welcher ergebniswirksam ausgewiesen wird. Von Beteiligungen empfangene Ausschüttungen vermindern den Buchwert der Anteile. Erfolgsneutrale Auf- und Abwertungen im Abschluss des assoziierten Unternehmens werden beim Anteilseigner erfolgsneutral abgebildet. Entsprechen die Verluste eines assoziierten Unternehmens dem Wert des Anteils an der Unternehmung oder übersteigen diesen, werden keine weiteren Verlustanteile erfasst, es sei denn, Repower ist Verpflichtungen eingegangen oder hat Zahlungen geleistet. Bestehen in diesem Fall langfristige Aktiva gegenüber dem assoziierten Unternehmen, für die keine Sicherheiten hinterlegt sind, werden diese in Höhe des den Buchwert übersteigenden Verlusts reduziert. Bestehen keine entsprechenden Aktiva gegenüber dieser Unternehmung, erfolgt in diesem Fall die Erfassung einer Rückstellung. Falls assoziierte Gesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen der Repower-Gruppe abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwenden, werden für die Erstellung des Abschlusses sachgerechte Anpassungen vorgenommen.

Gruppeninterne Beziehungen

Alle gruppeninternen Beziehungen (Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen) sowie Beteiligungen einer Muttergesellschaft am Eigenkapital einer Tochtergesellschaft werden eliminiert. Bestehende Anteile von Minderheitsaktionären am Eigenkapital sowie am Ergebnis von konsolidierten Einheiten werden separat ausgewiesen. Zwischengewinne auf gruppeninternen Transaktionen und Beständen werden ergebniswirksam eliminiert.

Für die interne Verrechnung zwischen den Gruppengesellschaften gelten die vereinbarten Verrechnungspreise, welche sich nach den Marktpreisen für die entsprechenden Leistungen richten. Der von Partnerwerken bezogene Strom wird der Repower-Gruppe aufgrund bestehender Partnerverträge, ungeachtet der Marktpreise, zu Gestehungskosten in Rechnung gestellt.

Währungsumrechnung

Jede Gruppengesellschaft definiert ihre eigene funktionale Währung, mit welcher die Einzelabschlüsse pro Gesellschaft erstellt werden. Transaktionen in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung der Gruppengesellschaft umgerechnet. Monetäres Vermögen und Schulden in Fremdwährung werden am Bilanzstichtag mit dem gültigen Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Die dabei entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam verbucht. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete nicht monetäre Fremdwährungspositionen werden zum Kurs am Stichtag der Ermittlung des Zeitwerts umgerechnet.

Die konsolidierte Jahresrechnung wird in Schweizer Franken ermittelt und dargestellt. Die funktionale Währung der wesentlichen ausländischen Gruppengesellschaften ist der Euro. Per Bilanzstichtag werden Vermögen und Schulden der Gruppengesellschaften zum Stichtagskurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die Positionen der Erfolgsrechnung werden zum durchschnittlichen Jahreskurs umgerechnet. Folgende Umrechnungskurse fliessen in den Konzernabschluss der Repower-Gruppe ein:

 

 

Stichtagskurs

Durchschnittskurs

Währung

Einheit

31.12.2016

31.12.2015

2016

2015

 

 

 

 

 

 

BAM

1

0,54280

0,55890

0,55543

0,54641

CZK

100

3,96000

4,02000

4,02804

3,91159

EUR

1

1,07390

1,08350

1,09001

1,06840

GBP

1

1,25740

1,47730

1,33477

1,46996

HRK

100

14,18300

14,23500

14,45855

14,03018

HUF

100

0,34560

0,34400

0,34946

0,34424

MKD

100

1,73040

1,76060

1,76022

1,72957

PLN

100

24,32000

25,53000

24,97157

25,51739

RON

100

23,63954

24,11033

24,29880

24,03459

RSD

1

0,00871

0,00896

0,00887

0,00886

USD

1

1,01780

1,00180

0,98491

0,96200

Die Umrechnungsdifferenzen zwischen Stichtags- und Durchschnittskurs werden bei der Umrechnung der funktionalen Währung in die Berichtswährung als Einfluss aus Währungsumrechnung im «Sonstigen Ergebnis» in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Beim Abgang von Gruppengesellschaften bzw. eines ausländischen Geschäftsbetriebs sowie assoziierten Gesellschaften werden die entsprechenden kumulierten Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam ausgebucht.

Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung spiegelt die konzerninternen Management- und Berichtsstrukturen wider (Management Approach). Somit werden jene Informationen zur Verfügung gestellt, welche das Management für die Steuerung und Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Geschäftssegmente verwendet. Als Hauptentscheidungsträger von Repower wurde der CEO der Repower-Gruppe identifiziert. Die interne Steuerung, Erfolgsmessung und Kapitalallokation findet auf Basis des Ergebnisses vor Zinsen und Ertragssteuern (EBIT) pro Geschäftssegment statt. Die Ermittlung der Segmentergebnisse erfolgt nach den auf Konzernebene angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen.

Als berichtspflichtige Geschäftssegmente der Repower-Gruppe sind der «Markt Schweiz» und der «Markt Italien» identifiziert worden:

  • Der Markt Schweiz umfasst die Produktion von Strom in eigenen sowie partnerschaftlich betriebenen Kraftwerken, den Handel mit Strom, Gas sowie weiteren Commodities und Zertifikaten. Als weitere Elemente der Wertschöpfungskette sind die Verteilung wie auch der Vertrieb von Energie an Endkunden und Vertriebspartner in der Schweiz enthalten. Weitere Geschäftsaktivitäten umfassen das Angebot von Energiedienstleistungen. Der Bereich zur Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen ist mit der Veräusserung der connecta ag 2016 abgegangen. Mit Verkauf der Vertriebsaktivitäten in Deutschland werden die deutschen Produktionsaktivitäten seit 2015 im «Markt Schweiz» gezeigt.
  • Der Markt Italien umfasst die Produktion von Strom in eigenen Kraftwerken, den Handel mit Strom, Gas und Zertifikaten sowie die Belieferung von Endkunden mit den Produkten Strom und Gas. Zusätzlich werden Services im Bereich der effizienten Energienutzung angeboten.

Zur Bildung der berichtspflichtigen Segmente wurden keine operativen Geschäftssegmente zusammengefasst. Die weiteren Geschäftstätigkeiten der Repower-Gruppe wurden im Segment «Übrige Segmente und Aktivitäten» zusammengefasst. Der Ursprung der wesentlichen Umsatzerlöse waren die Vertriebs- und Handelsaktivitäten der Repower-Gesellschaften in Rumänien und Osteuropa. Ende 2015 wurde der Energiehandel in diesem Segment eingestellt. Im November 2016 hat Repower ihr Versorgungsgeschäft in Rumänien veräussert. Die Überleitung auf die konsolidierten Zahlen der Repower-Gruppe ergibt sich aus den beiden berichtspflichtigen Geschäftssegmenten zuzüglich der übrigen Segmente und Aktivitäten, welche zusammen mit den Konsolidierungseffekten gezeigt werden.

5 Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und allfälliger Wertminderungen bilanziert. Die Anschaffungs- oder Herstellkosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschliesslich aller direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert in den betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene Verwendung zu bringen abzüglich Zuwendungen der öffentlichen Hand. Auch Teil der Anschaffungs- oder Herstellkosten sind die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Vermögenswerts und die Wiederherstellung des Standortes. Wesentliche einzelne Komponenten werden getrennt voneinander erfasst und abgeschrieben. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode aufgrund der geschätzten technisch-wirtschaftlichen Nutzungsdauer ermittelt beziehungsweise erfolgen bei Anlagen der Energieerzeugung maximal über die Konzessionsdauer. Allfällige Restwerte werden bei der Bestimmung der Nutzungsdauer mitberücksichtigt. Die Lebens- beziehungsweise Nutzungsdauern sowie die Restwerte werden einmal jährlich überprüft. Falls ein Vermögenswert verkauft wird, aus anderen Gründen abgeht oder keinen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen mehr erbringt, wird er aus dem Anlagevermögen ausgebucht. Ein daraus entstehender Gewinn oder Verlust (Differenz zwischen allfälligem Nettoverkaufspreis und Nettobuchwert der ausgebuchten Anlage) wird in der Periode, in welcher der Vermögenswert abgeht, erfolgswirksam verbucht.

Die jeweils geschätzte Nutzungsdauer entspricht den Branchenempfehlungen des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen und bewegt sich für die einzelne Anlagekategorie innerhalb folgender Bandbreiten:

Anlagekategorie

Nutzungsdauer

 

 

Kraftwerke und Konzessionsdauer

20 – 80 Jahre, je nach Art der Anlage

Netze

15 – 40 Jahre

Grundstücke

unbegrenzt

Gebäude

30 – 60 Jahre

Betriebs- und Geschäftsausstattungen

3 – 20 Jahre

Anlagen im Bau

Umgliederung auf die entsprechende(n) Anlagekategorie(n) bei Betriebsbereitschaft; allfällige Wertminderungen werden sofort erfasst

Investitionen in Erneuerungen oder Verbesserungen von Anlagen werden aktiviert, wenn sie die Lebensdauer wesentlich verlängern, die ursprüngliche Kapazität erhöhen oder die Qualität der Produktionsleistung substanziell verbessern. Reparaturen, Unterhalt und die ordentliche Instandhaltung bei Gebäuden und Betriebsanlagen werden direkt dem Aufwand belastet. Kosten für wiederkehrende Grossrevisionen werden aktiviert und abgeschrieben.

Bei den Anlagen im Bau handelt es sich um noch nicht fertig gestellte Sachanlagen. Während der Bauphase werden diese Positionen in der Regel nicht abgeschrieben. Ausgenommen davon ist die sofortige Erfassung von allfälligen Wertminderungen. Mit dem Bau zusammenhängende Fremdkapitalzinsen werden zusammen mit den übrigen Anschaffungs- und Herstellkosten aktiviert. Mit Fertigstellung der im Bau befindlichen Anlage beziehungsweise dem Erreichen des betriebsbereiten Zustands wird die Aktivierung von Fremdkapitalzinsen eingestellt und es beginnt die Abschreibung der Anlage.

An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anzeichen einer Wertminderung von Sachanlagen vorliegen. Wenn solche Anzeichen bestehen, wird der erzielbare Betrag der Sachanlage ermittelt und eine Beurteilung der potentiellen Wertminderung vorgenommen. Liegt der erzielbare Betrag, der dem höheren der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzwert entspricht, unter seinem Buchwert, dann wird der Buchwert des Vermögenswerts auf den erzielbaren Betrag verringert. Der Nutzwert wird unter Zugrundelegung eines Businessplans berechnet, der die Laufzeit der einzelnen Projekte und Anlagen abbildet. Diese werden unter Anwendung eines angemessenen Zinssatzes vor Ertragssteuern diskontiert. Entfallen die Gründe für die vormals vorgenommene Wertminderung, erfolgt eine Wertaufholung höchstens bis zum planmässig fortgeschriebenen Buchwert.

Fremdkapitalzinsen

Fremdkapitalzinsen, die direkt oder aus den allgemein aufgenommenen Mitteln dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierenden Vermögenswerts zugeordnet werden können, sind Teil der Anschaffungs- oder Herstellkosten dieses Vermögenswerts und werden aktiviert. Andere Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst.

Finanzierungsleasing

Leasingverträge werden bilanziert, sofern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen bei Vertragsabschluss an die Gesellschaft übergehen. Die Aktivierung eines Leasinggegenstands und einer entsprechenden Verbindlichkeit erfolgt zum tieferen Wert von Marktwert und Barwert der minimalen Leasingzahlungen. Die Abschreibung erfolgt über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Leasingdauer, falls nicht sicher ist, ob der Leasinggegenstand bei Vertragsablauf ins Eigentum der Repower-Gruppe übergeht. Allfällige Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Entfallen die Gründe für die vormals vorgenommene Wertminderung, erfolgt eine Wertaufholung höchstens bis zum planmässig fortgeschriebenen Buchwert. Die Leasingraten werden in einen Zinsaufwand und einen Tilgungsbetrag aufgeteilt. Die Zins- und Abschreibungsanteile werden der Erfolgsrechnung belastet.

Operatives Leasing

Erträge und Aufwendungen für operatives Leasing werden linear über die Laufzeit in der Erfolgsrechnung erfasst.

Immaterielle Anlagen

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden zu Herstellkosten aktiviert, wenn die grundlegenden Kriterien für die Bilanzierung erfüllt sind. Sind die Aktivierungskriterien nicht erfüllt, werden die Aufwendungen im Jahr der Entstehung sofort ergebniswirksam erfasst. In der Repower-Gruppe handelt es sich bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten primär um Software, die in den «Übrigen immateriellen Anlagen» bilanziert sind. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten erfasst und haben entweder eine begrenzte oder eine unbegrenzte Nutzungsdauer.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die Nutzungsdauer linear abgeschrieben, erwartete Restwerte werden bei der Ermittlung der Abschreibungen berücksichtigt. An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anzeichen einer Wertminderung vorliegen. Wenn solche Anzeichen bestehen, wird der erzielbare Betrag der immateriellen Anlagen analog den Sachanlagen ermittelt und eine Beurteilung der Werthaltigkeit vorgenommen. Die jeweils geschätzte Nutzungsdauer bewegt sich für die einzelne Kategorie innerhalb folgender Grössenordnungen:

Anlagekategorie

Nutzungsdauer

 

 

Kundenbeziehungen

13 - 15 Jahre

Marken

15 Jahre

Übrige immaterielle Anlagen

3 - 5 Jahre

Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter wirtschaftlicher Nutzungsdauer werden nicht abgeschrieben, sondern jährlich auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Dabei wird der erzielbare Betrag analog den Sachanlagen ermittelt. Allfällige Wertminderungen werden erfolgswirksam verbucht. Auch die Annahme unbegrenzter wirtschaftlicher Nutzungsdauer wird jährlich überprüft. Liegen Ereignisse oder Umstände vor, die darauf hinweisen, dass von einer unbegrenzten auf eine begrenzte Nutzungsdauer gewechselt werden muss, wird diese Änderung der Einschätzung in der laufenden Periode berücksichtigt.

Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen

Ein Goodwill wird per Erwerbszeitpunkt zum Zweck der Überprüfung der Werthaltigkeit einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeteilt. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit entspricht der niedrigsten Ebene innerhalb des Unternehmens, auf welcher die Werthaltigkeit des Goodwills für interne Führungszwecke überwacht wird. Der Goodwill wird mindestens einmal jährlich auf eine allfällige Wertminderung geprüft. Falls der Buchwert der Einheit höher ist als ihr erzielbarer Betrag gemäss IAS 36, so wird die Wertminderung in der Berichtsperiode erfolgswirksam erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte

Alle finanziellen Vermögenswerte werden erstmalig zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Käufe werden am Erfüllungstag verbucht. Bei finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden zusätzlich Transaktionskosten einbezogen, wenn diese direkt dem Erwerb des Vermögenswerts beziehungsweise der finanziellen Verbindlichkeit zuzurechnen sind. Transaktionskosten für erfolgswirksam zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden sofort ergebniswirksam erfasst.

Bei Bestehen eines Agios beziehungsweise Disagios für nicht erfolgswirksam zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden werden finanzielle Vermögenswerte beziehungsweise finanzielle Verbindlichkeiten als Barwert angesetzt und über die Laufzeit erfolgswirksam unter Anwendung der Effektivzinsmethode ab- beziehungsweise aufgezinst. Die ergebniswirksame Erfassung erfolgt periodengerecht.

Optionen (bedingte Termingeschäfte) werden mit Anschaffungskosten in Höhe der Optionsprämie bilanziert, sonstige Derivate (unbedingte Termingeschäfte) besitzen Anschaffungskosten in Höhe von Null und werden bei Erstbewertung nicht erfasst.

Die Kategorien finanzieller Vermögenswerte werden mittels unterschiedlicher Methoden folgebewertet. «Kredite und Forderungen» werden unter der Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sind finanzielle Vermögenswerte als kurzfristig eingestuft, erfolgt keine Diskontierung auf den Barwert. Es wird der Buchwert abzüglich notwendiger Wertminderungen als beizulegender Zeitwert angenommen. Bei als «Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert» bewerteten finanziellen Vermögenswerten wird der Gewinn oder Verlust, der aus einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts resultiert und der nicht Teil eines Sicherungsgeschäfts ist, ergebniswirksam erfasst. Bei als «Zur Veräusserung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten» bewerteten finanziellen Vermögenswerten wird ein Gewinn oder Verlust, der aus einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts resultiert und der nicht Teil eines Sicherungsgeschäfts ist, solange im sonstigen Ergebnis erfasst, bis der Vermögenswert ausgebucht wird. Bis dahin erfasste Gewinne beziehungsweise Verluste werden bei Veräusserung in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (Recycling). Allfällige Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Eigenkapitalinstrumente, die weder kotiert sind noch eine verlässliche Schätzung des beizulegenden Zeitwerts erlauben, werden zu Anschaffungswerten abzüglich Wertminderungen bilanziert.

An jedem Bilanzstichtag werden die finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu Marktwerten bilanziert sind, auf Wertminderung (Impairment) überprüft. Bei objektiven Anzeichen einer Wertminderung wie Konkurs, Zahlungsverzug oder bei sonstigen bedeutenden finanziellen Schwierigkeiten des Ausstellers oder Schuldners wird eine Wertminderungsberechnung durchgeführt. Bei verzinslichen Vermögenswerten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, ergibt sich die Höhe der Wertminderung zwischen dem Buchwert und dem tieferen Barwert der erwarteten künftigen Mittelzuflüsse, diskontiert mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Kunden, welche gleichzeitig Lieferanten sind beziehungsweise Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Lieferanten, welche gleichzeitig Kunden sind, werden mit den Verbindlichkeiten beziehungsweise Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet, wenn in den Verträgen entsprechende Regelungen enthalten sind, die Verrechnung beabsichtigt und sie gesetzlich erlaubt ist (Netting).

Finanzielle Vermögenswerte werden nicht mehr bilanziert, wenn Rechte, Pflichten, Chancen und Risiken aus dem Eigentum im Wesentlichen übertragen wurden.

Held for Trading-Positionen/Wiederbeschaffungswerte

Kontrakte in der Form von Termingeschäften (Forwards, Futures) mit der Absicht, Handelserfolg resp. -marge zu erzielen (Held for Trading), werden als derivative Finanzinstrumente behandelt und als Held for Trading-Positionen resp. Wiederbeschaffungswerte bezeichnet. Am Bilanzstichtag werden alle offenen derivativen Finanzinstrumente aus Energiehandelsgeschäften erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte in den Aktiven und Passiven ausgewiesen. Für die Bewertung der offenen Kontrakte werden Marktdaten von Strombörsen (z.B. EEX Leipzig) verwendet. Für den Anteil der Kontrakte, für den kein liquider Markt besteht, erfolgt die Bewertung auf Basis eines Bewertungsmodells.

Die Verrechnung von laufenden Transaktionen mit positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten erfolgt dann, wenn in den Verträgen entsprechende Regelungen enthalten sind, die Verrechnungen beabsichtigt und sie gesetzlich erlaubt sind. Der realisierte und unrealisierte Erfolg der Held for Trading-Positionen wird netto als «Ergebnis aus Held for Trading-Positionen» ausgewiesen.

Um Währungsrisiken zu mindern, werden Devisentermingeschäfte in Euro abgeschlossen. Weiter können Zinssatzswaps zur Minderung des Zinsrisikos von variabel verzinslichen Darlehen eingesetzt werden. Soweit solche Finanzinstrumente per Jahresende bestehen, werden diese erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese und ähnliche Finanztransaktionen werden buchhalterisch als derivative Finanzinstrumente behandelt und werden im Falle eines positiven Werts als Wiederbeschaffungswerte in den Positionen «Wertschriften und andere Finanzinstrumente» und «Übrige Finanzanlagen» ausgewiesen. Sind die Werte negativ, werden sie in den Positionen «Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten» und «Langfristige Finanzverbindlichkeiten» ausgewiesen.

Vorräte

Die Vorräte setzen sich aus Material zur Sicherstellung der betrieblichen Leistungserstellung (z.B. Betriebsstoffe, Ersatzteile und Verbrauchsmaterial) sowie aus Zertifikaten über CO2 oder Stromqualitäten (Herkunft, Produktionsart) zusammen. Sofern diese Vermögensgegenstände nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden diese zu Anschaffungs- oder Herstellkosten beziehungsweise zum niedrigeren Nettoerlöswert bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellkosten erfolgt mittels der Methode des gewichteten Durchschnitts. Der Nettoerlöswert entspricht dem geschätzten Verkaufserlös abzüglich der Kosten für den Verkauf. Vorräte zu Handelszwecken werden mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten bewertet.

Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Vermögenswerte oder auch Gruppen von Vermögenswerten sowie direkt zurechenbare Verbindlichkeiten (Disposal Groups) werden zur Veräusserung klassifiziert, wenn der im Restbuchwert verkörperte Nutzen nicht durch den weiteren Gebrauch, sondern vorwiegend aus der Veräusserung realisiert werden soll. Voraussetzung ist, dass der Vermögenswert unmittelbar veräusserbar und der Verkauf hinreichend wahrscheinlich ist. Langfristige Vermögenswerte (oder Veräusserungsgruppen) werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten angesetzt. Der separate Ausweis von zur Veräusserung gehaltenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfolgt unter dem Umlaufvermögen und dem kurzfristigen Fremdkapital in den Positionen als «Zur Veräusserung gehaltene Vermögenswerte» und als «Zur Veräusserung gehaltene Verbindlichkeiten».

Ein aufgegebener Geschäftsbereich (discontinued operation) ist ein Unternehmensbestandteil, der veräussert wurde oder als zur Veräusserung gehalten eingestuft wird und einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftszweig darstellt. Die Ergebnisse und Cashflows aufgegebener Geschäftsbereiche werden gesondert von der fortgeführten Unternehmenstätigkeit dargestellt.

Eigene Titel

Eigene Aktien und Partizipationsscheine werden im Eigenkapital abgezogen. Kauf, Verkauf, Ausgabe oder Einziehung von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden nicht erfolgswirksam, sondern im Eigenkapital erfasst.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entsteht, der Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Wird erwartet, dass ein Teil oder der Gesamtbetrag der Rückstellung zurückerstattet wird (z.B. aufgrund eines Versicherungsvertrags), wird dieser Betrag separat als Vermögenswert erfasst, sofern die Rückerstattung so gut wie sicher ist. Bei einem wesentlichen Einfluss des Zinseffektes werden die erwarteten zukünftigen Geldflüsse zur Bestimmung der Höhe der Rückstellung diskontiert.

Dabei werden die Rückstellungen periodisch überprüft und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen angepasst. Zur Diskontierung werden Zinssätze vor Steuern verwendet, welche die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegeln.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten werden in die Kategorie «zu Handelszwecken gehalten» und «sonstige finanzielle Verbindlichkeiten» unterteilt. Die zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten sind das Gegenstück zu den entsprechenden finanziellen Vermögenswerten. Es handelt sich hier um finanzielle Schulden, die in der Absicht einer kurzfristigen Rückzahlung oder Übertragung zur Gewinnerzielung eingegangen werden. In diese Kategorie fallen auch die Finanzderivate ausserhalb des Hedge Accountings, die derzeit mit einem negativen Marktwert behaftet sind. Die Erst- und Folgebewertung erfolgen zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden unmittelbar im Aufwand erfasst. Unter die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten fallen sämtliche nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schulden. Bei Ersterfassung werden die Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert im Anschaffungszeitpunkt angesetzt und unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Personalvorsorgeeinrichtungen

Die Mitarbeitenden der Repower-Gruppe in der Schweiz sind per Bilanzstichtag der PKE Vorsorgestiftung Energie angeschlossen. Dabei handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtung, die nach dem Beitragsprimat im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) aufgebaut ist.

Die Verpflichtungen der Gruppe aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen sowie der entsprechende Aufwand werden nach der «projected unit credit method» berechnet. Die Gesamtkosten für die Pensionsvorsorge werden, in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der jeweiligen auf den Bilanzstichtag durchgeführten versicherungsmathematischen Berechnungen, auf die ordentlichen Dienstjahre bis zur Pensionierung der im Pensionsplan berücksichtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilt und jährlich der Erfolgsrechnung belastet. Die Vorsorgeverpflichtungen bemessen sich nach dem errechneten Barwert der geschätzten zukünftigen Pensionsleistungen unter Berücksichtigung der Zinssätze für Unternehmensanleihen mit einem Rating AA und besser, welche der Verbindlichkeit angenäherte Restlaufzeiten aufweisen. Der anwendbare Zinssatz auf die Verzinsung des Planvermögens ist identisch mit dem Diskontierungszinssatz der Vorsorgeverpflichtung. Die so errechnete Netto-Zinskomponente wird bei Repower dem Finanzergebnis zugerechnet. Die Differenz zur tatsächlichen Rendite des Planvermögens wird, wie auch die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, welche sich aus der Anpassung versicherungsmathematischer Parameter (z.B. Diskontierungssatz, Pensionsalter, Lebenserwartungen, Gehaltsänderungen und Renditen) ergeben, in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Der Dienstzeitaufwand wird unter dem Vorsorgeaufwand (Personalaufwand) erfasst.

Die Arbeitnehmer in den ausländischen Gruppengesellschaften sind in von der Gruppe unabhängigen staatlichen Vorsorgeeinrichtungen versichert. Neben den erwähnten Pensionsplänen gibt es in der Gruppe keine wesentlichen langfristigen Leistungen an das Personal.

Ertragssteuern

Ertragssteuern umfassen laufende und latente Ertragssteuern. Die laufenden Ertragssteuern sind auf den in der konsolidierten Erfolgsrechnung enthaltenen Jahresgewinnen mit den aktuellen Steuersätzen des jeweiligen Einzelabschlusses berechnet.

Latente Steuern werden aufgrund der zeitlich bestehenden Bewertungsdifferenzen zwischen den Steuerwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und deren Buchwerten in der konsolidierten Jahresrechnung erfasst. Die Berechnung der latenten Ertragssteuern erfolgt nach der bilanzorientierten Verbindlichkeits-Methode (balance sheet liability method). Diese Methode konzentriert sich auf temporäre Differenzen. Temporäre Differenzen sind Unterschiedsbeträge zwischen dem Steuerwert eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit und dem jeweiligen Buchwert in der Bilanz. Der Steuerwert eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit ist der diesem Vermögenswert oder dieser Verbindlichkeit für steuerliche Zwecke beizulegende Betrag.

Mit Verlustvorträgen verbundene latente Steueransprüche werden nur in dem Ausmass erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass temporäre Differenzen oder steuerbare Gewinne, mit welchem die steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können, verfügbar sein werden.

Umsatzerlöse

Der Umsatz entspricht Verkäufen und Dienstleistungen an Dritte nach Abzug von Preisnachlässen, Umsatz- und Mehrwertsteuern. Umsätze werden bei Lieferung beziehungsweise Leistungserfüllung in der Erfolgsrechnung erfasst.

Die für die Bewirtschaftung der eigenen Energieproduktionsanlagen eingegangenen Energiegeschäfte und die Verträge für die Beschaffung der Energie für die physische Lieferung an Kunden werden als «Own-use»-Transaktionen brutto im «Umsatzerlös aus Energieabsatz» und «Energiebeschaffung» erfasst. Energiegeschäfte, die mit dem Ziel abgeschlossen werden, eine Handelsmarge zu erreichen, werden als Held for Trading-Transaktionen netto in der Position «Ergebnis aus Held for Trading-Positionen» ausgewiesen.

Am Bilanzstichtag werden alle offenen derivativen Finanzinstrumente aus Energiehandelsgeschäften zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die positiven und negativen Wiederbeschaffungswerte in den Aktiven und Passiven ausgewiesen. Der realisierte und unrealisierte Erfolg dieser Geschäfte wird netto als «Ergebnis aus Held for Trading-Positionen» im Nettoumsatz ausgewiesen.

Eventualverbindlichkeiten

Verpflichtungen aus einem Ereignis der Vergangenheit, bei welchen ein Mittelabfluss als möglich aber nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird oder die Verpflichtung nicht zuverlässig geschätzt werden kann, werden in der Bilanz nicht erfasst, sondern im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung offen gelegt.

6 Kapital- und Wertmanagement

Das Kapitalmanagement orientiert sich an den übergeordneten strategischen Zielen der Repower-Gruppe. Die wichtigsten Ziele beim Kapitalmanagement sind:

  • Optimale Kapitalallokation unter Berücksichtigung von Rendite und Risiko
  • Erzielung einer marktgerechten Verzinsung des eingesetzten Kapitals
  • Rechtzeitige Sicherstellung ausreichender Liquidität
  • Beschränkung der Verschuldung auf ein tragbares Mass

Zur Messung dieser Zielsetzungen werden die strategischen Kennzahlen Economic Value Added, die Eigenkapitalquote sowie der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/EBITDA) berechnet und überwacht. Die Festlegung der Zielgrössen für die strategischen Kennzahlen erfolgt durch den Verwaltungsrat. Ausserdem bestimmt der Verwaltungsrat Risikovorgaben, welche durch die Geschäftsleitung überwacht werden müssen.

Das Kapital von Repower wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Risikostruktur der Gruppe bewirtschaftet und alloziert. Zur Bewirtschaftung des Kapitals kann die Gruppe z.B. Fremdkapital aufnehmen oder zurückzahlen, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen durchführen oder die Dividendenpolitik ändern. Die Repower-Gruppe unterliegt keinen externen Mindestkapitalanforderungen.

Ein positiver Economic Value Added bedeutet, dass in einem bestimmten Zeitraum wirtschaftlicher Mehrwert geschaffen worden ist. Dies ist der Fall, wenn das betriebliche Ergebnis die Kapitalkosten übersteigt. Die Kapitalkosten widerspiegeln die vom Kapitalmarkt erwartete Verzinsung des eingesetzten betrieblichen Kapitals (NOA).

Repower berechnet die Kennzahl «Economic Value Added» wie folgt: Economic Value Added = NOPAT – (NOA x WACC).

Das betriebliche Ergebnis entspricht dem operativen Ergebnis nach Steuern (NOPAT). Durch die Multiplikation des mittleren betrieblichen Kapitals mit dem Kapitalkostensatz ergeben sich die Kapitalkosten. Der Kapitalkostensatz widerspiegelt den gewichteten Durchschnitt von Eigen- und Fremdkapitalkosten (WACC). Die Parameter, welche in die Kalkulation des WACC eingehen, werden regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst. Damit werden signifikanten Veränderungen am Markt Rechnung getragen. Im Geschäftsjahr 2016 ist mit einem WACC nach Steuern von 5,2 Prozent gerechnet worden (Vorjahr 5,9 Prozent). Das zu verzinsende Kapital resultiert aus dem betrieblichen Anlage- und Umlaufvermögen, bereinigt um nicht operativ notwendige flüssige Mittel sowie das unverzinslich zur Verfügung stehende Kapital. Um die Entwicklung der Kapitalbindung im Jahresverlauf besser abzubilden, erfolgt die Ermittlung des durchschnittlichen betrieblichen Kapitals als Mittelwert von Jahresanfangs- und -endbestand.

Die Eigenkapitalquote beschreibt das Verhältnis des Eigenkapitals einschliesslich nicht beherrschende Anteile zur Bilanzsumme.

Der Nettoverschuldungsgrad entspricht dem Verhältnis von Nettoverschuldung (verzinsliches Fremdkapital zuzüglich Pensions- und Heimfallrückstellungen abzüglich flüssiger Mittel und Wertschriften) zu EBITDA. Diese Kennzahl gibt die Anzahl Jahre an, innerhalb derer das Unternehmen die finanziellen Verpflichtungen bei unveränderten Grössen zurückbezahlen könnte. Mit dieser Kennzahl kommt die Fähigkeit eines Unternehmens zum Ausdruck, Schulden abzubauen respektive für die Entwicklung des Geschäfts weiteres Fremdkapital aufnehmen zu können.

Die derzeit geltende Zielgrösse für den Economic Value Added beträgt MCHF –50 kumuliert über einen Zeitraum von 10 Jahren seit dem Geschäftsjahr 2013, für die Eigenkapitalquote ist die Spanne von 35–45 Prozent einzuhalten. Der Nettoverschuldungsgrad soll den Wert von 3 grundsätzlich nicht übersteigen. Diese Kennzahlen, respektive einzelne Parameter davon, beeinflussen auch das Kreditrating von Repower und damit die Fremdkapitalkosten.

Economic Value Added

 

2016

2015

MCHF

 

 

 

 

 

EBIT

21,7

–68,5

Kalkulatorischer Steuersatz

25,0%

30,0%

NOPAT

16,3

–48,0

NOA 1)

954

1'089,3

WACC

5,2%

5,9%

Kapitalkosten

49,6

64,3

Economic Value Added

–33,3

–112,2

1) Mittelwert aus Jahresanfangs- und -endbestand

Eigenkapitalquote

 

31.12.2016

31.12.2015

MCHF

 

 

 

 

 

Bilanzsumme

1'705,0

1'827,9

Eigenkapital einschliesslich nicht beherrschende Anteile

763,4

599,9

Eigenkapitalquote einschliesslich nicht beherrschende Anteile

44,8%

32,8%

Nettoverschuldungsgrad

 

31.12.2016

31.12.2015

MCHF

 

 

 

 

 

Nettoverschuldung

41,2

269,5

EBITDA 1)

75,3

59,3

Nettoverschuldungsgrad

0,5

4,5

1) Wert 2016 bereinigt um Sonderfaktoren in Höhe von MCHF 23,1 (Vorjahr bereinigt um Sonderfaktoren in Höhe von MCHF 18,0).

Wie auch im Vorjahr ist ein negativer Economic Value Added erwirtschaftet worden. Die Eigenkapitalquote und der Nettoverschuldungsgrad konnten verbessert werden und bewegen sich innerhalb des Zielkorridors.

7 Risikomanagement und Finanzrisikomanagement

Grundlagen

Die Repower-Gruppe erkennt und handhabt die Risiken mit einem gruppenweiten Risikomanagement-Ansatz. Die Enterprise Risk Management-Funktion (ERM), das Konzept der drei Verteidigungslinien gegen Risiken, der integrierte Risikomanagement-Prozess und die gelebte Risikokultur sind die Instrumente dafür. Die Repower-Risiken sind den vier Hauptkategorien Geschäfts- und strategische Risiken, Markt- und Kreditrisiken, Compliance-Risiken und Risiken der finanziellen Berichterstattung zugeordnet.

Repower bewertet kontinuierlich für jeden Bereich und für die Repower-Gruppe die Unternehmensrisiken. Die Funktionen ERM und Controlling unterstützen diesen Prozess mit ihren unabhängigen Urteilen. Bei der Risikobewertung oder in separaten Prozessen werden die Kontrollen zur Handhabung der Risiken identifiziert, bewertet und verbessert.

Das Interne Kontrollsystem (IKS) wird auf die Risiken der finanziellen Berichterstattung angewandt. Das IKS verfolgt u.a. das Ziel einer korrekten, vollständigen und zuverlässigen Berichterstattung. Repower überprüft und aktualisiert das System regelmässig.

Der Group Compliance Officer unterstützt Repower bei der Handhabung der Compliance-Risiken. Er fördert die Kenntnis des Repower-Verhaltenskodex und entwickelt weitere Aktivitäten nach den Vorgaben des Verwaltungsrates. Er berichtet direkt an den CEO und den Präsidenten des Verwaltungsrates.

Der Market & Credit Risk Manager überprüft die Handelsaktivitäten von Repower nach einem dedizierten Markt- und Kreditrisikomanagement-Prozess. Der Risikomanager analysiert fortlaufend die Markt- und Kreditrisiken und berichtet und diskutiert diese in Sitzungen mit den Verantwortlichen für den Energiehandel sowie im Risk Management Committee.

Die Vorgaben des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung werden in Weisungen, Direktiven und Limitensystemen umgesetzt. Ziel ist es, ein angemessenes Verhältnis zwischen den eingegangenen Geschäftsrisiken, den Erträgen, den Investitionen und dem risikotragenden Eigenkapital sicherzustellen. Die Einhaltung der Vorgaben für jede Risikokategorie wird periodisch überprüft und an Geschäftsleitung und Verwaltungsrat berichtet.

Als wesentliche Risiken im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit der Repower-Gruppe werden in diesem Bericht die Markt- und Gegenparteirisiken sowie die Liquiditätsrisiken beleuchtet.

Marktrisiken

Repower ist im Rahmen der Geschäftstätigkeit verschiedenen Marktrisiken, vornehmlich dem Energiepreis-, dem Zinsänderungs- und dem Währungsrisiko ausgesetzt.

Energiepreisrisiko

Die Energiegeschäfte, inklusive Eigenhandel, dienen der Beschaffung von Energie und Brennstoffen für die physische Abdeckung von Lieferverpflichtungen, des Absatzes der eigenen Produktion und zur Optimierung des Gesamtportfolios. Beim Energiepreisrisiko wird unterschieden zwischen Positionen zum Eigenbedarf (Own-use) und solchen zu Handelszwecken (Held for Trading, HfT). Die Bereiche Vertrieb und Produktion wickeln die Transaktionen über das interne Marktmodell ab. Dadurch findet eine strukturell bedingte Risikomitigation im Handel statt. Die Energiepreisrisiken aus der Preisvolatilität, der Veränderung von Preisniveaus und Preisstrukturen sowie aus sich ändernden Marktkorrelationen werden im Handel durch Limitenvorgaben eingegrenzt und vom Risikomanagement handelstägig überwacht. Das Risk Management Committee (RMC) beurteilt monatlich die diesbezügliche Risikosituation im Energiegeschäft. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung werden durch die Berichterstattung des RMC quartalsweise und bei ausserordentlichen Ereignissen über die Risikosituation ad hoc informiert.

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko bezieht sich in erster Linie auf die langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten. Veränderungen des Zinsniveaus führen bei variabel vereinbarten Zinssätzen und bei auslaufenden Festzinskontrakten zu einem Zinsänderungsrisiko. Aufgrund der langen Investitionshorizonte bei den kapitalintensiven Kraftwerken und Netzen finanziert sich Repower grundsätzlich langfristig und mit gestaffelten Fälligkeiten. Zudem werden Zinssituation und Absicherungsmöglichkeiten laufend überprüft. Derivative Finanzinstrumente – insbesondere Zinssatzswaps – werden eingesetzt und unter bestimmten Voraussetzungen als Sicherungsbeziehungen bilanziert (Hedge Accounting). Ein weiteres Zinsänderungsrisiko besteht auf variabel verzinslichen Positionen des Umlaufvermögens, insbesondere bei den Sichteinlagen. Dieses Risiko wird durch ein aktives Cash Management minimiert.

Währungsrisiko

Verkauf und Bezug von Lieferungen und Leistungen erfolgen bei der Repower-Gruppe grösstenteils in Euro und teilweise in Schweizer Franken. Die ausländischen Gruppengesellschaften tätigen ihre sonstigen Transaktionen fast ausschliesslich in ihrer funktionalen Währung. Auf diesen Transaktionen besteht kein Währungsrisiko. Für die Repower AG und deren Gruppengesellschaften mit einer vom Euro abweichenden funktionalen Währung bestehen Kursschwankungsrisiken auf Positionen in Euro. Insbesondere unterliegen auch gruppenintern gewährte Darlehen dem Währungsrisiko. Ein Teil des Währungsrisikos wird eliminiert durch die vereinbarungsgemässe Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung. Zur Reduktion des Währungsrisikos werden Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Des Weiteren werden ausgewählte Refinanzierungen in Euro vorgenommen. Nettoinvestitionen in ausländische Gruppengesellschaften unterliegen ebenfalls Wechselkursänderungen. Diese langfristigen Engagements werden jedoch nicht abgesichert.

Gegenparteirisiken

Das Gegenparteirisiko besteht aus dem Settlement Risk und dem Replacement Risk:

Settlement Risk

Settlement Risk ist gegeben, wenn Kunden ihre finanziellen Verpflichtungen nicht wie vereinbart erfüllen können. Die Tätigkeiten des Risikomanagements beruhen auf einer fortlaufenden Bonitätsprüfung der Gegenparteien und des Managements von entsprechenden Sicherheiten.

Replacement Risk

Replacement Risk ist gegeben, wenn durch den Ausfall der Gegenpartei die Position nur zu ungünstigeren Konditionen am Markt beschafft oder veräussert werden kann.

Das Settlement Risk und das Replacement Risk werden bei der Bewertung des Risikoexposures und im Limitensystem berücksichtigt.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken entstehen, wenn die Repower-Gruppe ihre Verpflichtungen nicht wie vereinbart oder nicht zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen erfüllen kann. Repower überwacht laufend das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. Mittels Cashflow-Prognosen wird zudem die zukünftige Entwicklung der Liquidität antizipiert, um frühzeitig Massnahmen bei Über- oder Unterdeckung treffen zu können.

Das Liquiditätsrisiko bezieht sich ausschliesslich auf die Finanzverbindlichkeiten. Um das effektive Liquiditätsrisiko aus derivativen Finanzinstrumenten aufzuzeigen, werden in der nachstehenden Tabelle im Abschnitt «Derivative finanzielle Verbindlichkeiten» die Mittelzu- und -abflüsse aus Kontrakten mit negativen als auch mit positiven beizulegenden Zeitwerten dargestellt.

Zum Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verbindlichkeiten (Beträge stellen die vertraglichen, undiskontierten Zahlungsströme dar) in folgenden Fälligkeitszeiträumen:

 

Buchwert

Geldflüsse

Bis 3 Monate

4-12 Monate

1-5 Jahre

> 5 Jahre

TCHF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivative finanzielle Verbindlichkeiten

12'053

 

 

 

 

 

Devisentermingeschäfte

–1'852

 

 

 

 

 

Mittelzufluss

 

2'159

854

1'305

-

-

Mittelabfluss

 

308

112

196

-

-

Energiehandelsgeschäfte

–5'831

 

 

 

 

 

Mittelzufluss

 

1'568'927

423'132

830'299

315'496

-

Mittelabfluss

 

1'526'399

398'649

820'274

307'476

-

Zinssatzswaps

19'736

 

 

 

 

 

Mittelzufluss

 

-

-

-

-

-

Mittelabfluss

 

16'140

243

1'224

5'658

9'015

 

 

 

 

 

 

 

Nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten

668'124

 

 

 

 

 

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

274'033

323'052

-

-

72'686

250'366

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

19'503

26'919

2'635

24'284

-

-

Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

362'721

362'721

358'918

3'803

-

-

Passive Rechnungsabgrenzungen

11'867

11'867

8'900

2'967

-

-

 

Buchwert

Geldflüsse

Bis 3 Monate

4-12 Monate

1-5 Jahre

> 5 Jahre

TCHF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derivative finanzielle Verbindlichkeiten

–5'314

 

 

 

 

 

Devisentermingeschäfte

1'581

 

 

 

 

 

Mittelzufluss

 

82

27

55

-

-

Mittelabfluss

 

1'663

913

750

-

-

Energiehandelsgeschäfte

–26'146

 

 

 

 

 

Mittelzufluss

 

1'587'560

409'328

872'921

305'311

-

Mittelabfluss

 

1'555'425

378'074

882'869

294'482

-

Zinssatzswaps

19'251

 

 

 

 

 

Mittelzufluss

 

-

-

-

-

-

Mittelabfluss

 

19'958

234

1'370

6'414

11'940

 

 

 

 

 

 

 

Nichtderivative finanzielle Verbindlichkeiten

1'003'035

 

 

 

 

 

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

414'237

527'488

-

-

103'325

424'163

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

202'900

220'778

1'926

218'852

-

-

Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

368'024

368'024

360'350

7'674

-

-

Passive Rechnungsabgrenzungen

17'874

17'874

13'405

4'469

-

-

In der Bilanz sind die Devisentermingeschäfte sowie die Zinssatzswaps unter den «Langfristigen Finanzverbindlichkeiten» und/oder den «Kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten» ausgewiesen.

Die dargestellten Geldflüsse der Zinssatzswaps des Vorjahrs wurden korrigiert.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten folgende überfällige und nicht wertgeminderte Beträge:

 

31.12.2016

31.12.2015

TCHF

 

 

 

 

 

Weniger als 30 Tage überfällig

13'533

15'829

31-60 Tage überfällig

3'605

4'941

61-90 Tage überfällig

1'985

1'692

91-180 Tage überfällig

1'149

4'445

181-360 Tage überfällig

659

4'563

Mehr als 360 Tage überfällig

155

16'990

Die Summe der weder wertgeminderten noch überfälligen Forderungen beträgt TCHF 292'657 (Vorjahr: TCHF 304'202). Bei diesen Forderungen bestehen keine Anzeichen, die eine Wertberichtigung erforderlich machen würden.

Der Bestand an Wertberichtigungen hat sich wie folgt entwickelt:

 

31.12.2016

31.12.2015

TCHF

 

 

 

 

 

Anfangsbestand

31'014

25'911

Zugänge

23'640

14'700

Verwendung

–8'319

–6'815

Auflösung

–2'272

–214

Umgliederung IFRS 5

-

–3

Umrechnungsdifferenzen

–256

–2'565

Endbestand

43'807

31'014

 

 

 

Für wesentliche Positionen, deren Zahlungseingang unsicher ist, werden Einzelwertberichtigungen auf Basis von internen und externen Bonitätsinformationen vorgenommen. Des Weiteren werden pauschalisierte Einzelwertberichtigungen auf der Basis von historischen Debitorenausfällen und aktuellen Informationen berechnet. Für die wertberichtigten Forderungen sind weder Sicherheiten noch andere Kreditverbesserungen vorhanden.

Sensitivitätsanalysen bezüglich den Marktrisiken

Zum Abschlussstichtag erstellt Repower für jede Marktrisikokategorie eine Sensitivitätsanalyse und ermittelt die potentiellen Auswirkungen verschiedener Szenarien auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital. Dabei werden die Auswirkungen jeweils einzeln untersucht, d.h. wechselseitige Abhängigkeiten der einzelnen Risikovariablen werden nicht berücksichtigt. Für die einzelnen Marktrisikokategorien wurden folgende Szenarien analysiert:

Energiepreisrisiko

Die zum Eigenbedarf gehaltenen Positionen werden nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet und es entsteht dementsprechend kein Effekt auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital. Bei den zu Handelszwecken gehaltenen Positionen wird der Value at Risk (VaR) für die offenen Positionen der nächsten 24 Monate mit einem Konfidenzniveau von 99 Prozent aus der historischen 180-Tages-Volatilität der entsprechenden Handelspreisveränderungen ermittelt.

 

31.12.2016

31.12.2015

TCHF

 

 

 

 

 

Strom, Gas, CO2

11'126

7'288

Zinsänderungsrisiko

Bei Finanzinstrumenten, für die eine Verzinsung vereinbart ist und die zum Fair Value bewertet werden, können sich Bewertungseffekte ergeben. Dargestellt werden die Auswirkungen der gehaltenen Zinssatzswaps, welche nicht unter die Bewertungsrichtlinie des Hedge Accountings fallen, und der variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten. Die Analyse wurde 2016 und 2015 für eine um 50 Basispunkte höhere respektive niedrigere Verzinsung vorgenommen.

 

31.12.2016

31.12.2015

TCHF

 

 

 

 

 

Effekt auf Gruppenergebnis und Eigenkapital bei höherem Zinssatz

4'461

4'907

Effekt auf Gruppenergebnis und Eigenkapital bei niedrigerem Zinssatz

–4'575

–4'586

Währungsrisiko

Das Währungsrisiko besteht vor allem auf Euro-Positionen bei den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, derivativen Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften, flüssigen Mitteln, gruppenintern gewährten Darlehen, offenen Finanzinstrumenten aus Energiehandelsgeschäften sowie bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die Analyse wurde für einen gegenüber dem Stichtagskurs um 10 Prozent höheren respektive niedrigeren Euro-Wechselkurs vorgenommen. Der Stichtagskurs des Berichtsjahres beträgt CHF/EUR 1,0739 (Vorjahr: CHF/EUR 1,0835).

 

31.12.2016

31.12.2015

 

Kurs EUR/CHF

Effekt

Kurs EUR/CHF

Effekt

TCHF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Effekt auf Gruppenergebnis und Eigenkapital bei höherem Wechselkurs

1,1813

28'539

1,1919

31'009

Effekt auf Gruppenergebnis und Eigenkapital bei niedrigerem Wechselkurs

0,9665

–28'539

0,9752

–31'009

8 Schätzungsunsicherheiten

Annahmen und Quellen

Das Management trifft in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften IFRS Einschätzungen und Annahmen, die Auswirkungen auf die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen der ausgewiesenen Werte sowie deren Darstellung haben. Die Einschätzungen und Annahmen werden unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Vergangenheit getroffen sowie verschiedener Faktoren, welche zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresrechnung bestehen. Diese werden als Basis für die Bilanzierung jener Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, deren Bewertung nicht direkt oder wegen anderer Quellen gegeben ist, verwendet. Die tatsächlichen Werte können von den geschätzten Werten abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden periodisch überprüft. Änderungen der Schätzungen werden notwendig, falls sich die Gegebenheiten, auf denen die Annahmen basieren, verändern oder verändert haben, und werden in der entsprechenden Periode erfasst. Nachfolgend werden die wichtigsten Einschätzungen und Annahmen bei den bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aufgeführt, welche bedeutende Anpassungen erforderlich machen könnten:

Sachanlagen

Die Repower-Gruppe weist per 31. Dezember 2016 Sachanlagen im Gesamtbuchwert von MCHF 757 aus (Anmerkung 7). Bei diesen Werten erfolgt an jedem Bilanzstichtag eine Einschätzung möglicher Anhaltspunkte für eine Wertminderung. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts berechnet und, sofern erforderlich, eine Wertminderung erfasst. Die Schätzungen der Nutzungsdauer und des Restwerts des Anlagevermögens werden jährlich aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Änderungen von Gesetzen und Verordnungen, insbesondere im Bereich Umwelt und Energie, könnten zu wesentlich anderen Nutzungs- und damit Abschreibungsdauern oder Wertberichtigungen von Anlagenteilen führen.

Netze

Am 1. Januar 2008 wurde das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV) in Kraft gesetzt. Das StromVG sieht die Übertragung des Höchstspannungsnetzes (220/380kV) auf die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid) innerhalb von 5 Jahren vor. Die Höchstspannungsnetze der Repower AG wurden vollumfänglich in die Repower Transportnetz AG eingebracht. Am 3. Januar 2013 wurde die Repower Transportnetz AG in die nationale Netzgesellschaft überführt. Der provisorische Übertragungswert basiert auf der ElCom-Verfügung «Kosten und Tarife 2012» mit auf den 31. Dezember 2012 fortgeführten Anlagewerten, den Ergebnissen der Post Closing Due Diligence und des Jahresabschlusses per 31. Dezember 2012. Dieser Übertragungswert der Gesellschaft belief sich auf MCHF 73,5. Die Ermittlung der definitiven Werte der eingebrachten Übertragungsnetze erfolgt unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aller ehemaligen Übertragungsnetzeigentümer im Rahmen der sogenannten Bewertungsanpassung 2. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen sämtlicher rechtskräftiger Entscheide zu den noch laufenden Tarifverfahren der Jahre 2009 bis 2012 und den aktuell sistierten Verfahren Deckungsdifferenzen 2011 und 2012. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 11. November 2013 betreffend «Transaktion Übertragungsnetz/massgeblicher Wert» die Beschwerde mehrerer ehemaliger Übertragungsnetzeigentümer insbesondere gegen die verwendete Bewertungsmethode zur Festsetzung des massgeblichen Werts für die Überführung gutgeheissen. Daraufhin hat die ElCom das anzuwendende Bewertungsverfahren überprüft. Die anzuwendende Bewertungsmethodik wurde im Oktober 2016 konkretisiert und verfügt. Im Geschäftsjahr 2015 wurden die im Gegenzug für die geleistete Einlage erhaltenen Beteiligungen gegenüber der Swissgrid zum aktuellen Buchwert veräussert. Im Fall einer höheren Bewertung werden die zusätzlichen Anteile bzw. die zusätzliche Darlehensforderung von Repower an die Käufer weiterverrechnet. Im Fall einer geringeren Bewertung wird Repower für die Rückgabe der Anteile bzw. der Verringerung der Darlehensforderung eine Ausgleichszahlungen an die Käufer leisten. Der finale Einbringungswert kann erheblich vom provisorischen Einbringungswert abweichen. Das Management ist der Meinung, dass der definitive Übertragungswert nicht tiefer sein wird, als der bisher in der konsolidierten Jahresrechnung berücksichtigte Einbringungswert.

Forderungen und Verbindlichkeiten

Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von MCHF 314 (Vorjahr: MCHF 351) erfolgt mittels Einzelwertberichtigungen sowie Pauschalwertberichtigungen auf den nicht einzelwertberichtigten Positionen aufgrund deren Fälligkeitsstruktur und basierend auf historischer Erfahrung. Effektive Debitorenverluste können von dieser Schätzung abweichen.

In einzelnen Ländern erfolgen Rechnungsstellungen und Vergütungen des nationalen Netzbetreibers sowie allfällige Verfügungen des Regulators mit zeitlichem Verzug von teilweise mehr als einem Jahr. Wo angezeigt, wurden diesbezüglich bestmögliche Schätzungen vorgenommen. Definitive Rechnungsstellungen, Vergütungen und Verfügungen können zu von den Schätzungen abweichenden Ergebniswirkungen führen. Solche Abweichungen werden im Folgejahr erfolgswirksam.

Rückstellungen

Der Ansatz von Rückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung der bestmöglichen Einschätzung über den Betrag und Zeitpunkt des wahrscheinlichen Geldabflusses. Rückstellungen für belastende Verträge werden gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung höher sind als der erwartete aus dem Vertrag zufliessende wirtschaftliche Nutzen. In die Berechnung der Rückstellungen für belastende Energiebeschaffungsverträge einfliessende Parameter sind unter anderem die erwarteten Energiepreisentwicklungen auf dem Versorgungs- und Handelsmarkt, der verwendete Umrechnungskurs und der Diskontierungssatz.

Vorsorgeverpflichtung

Die Mehrheit der Mitarbeitenden der Repower-Gruppe ist bei der PKE Pensionskasse Energie versichert. Die Berechnungen der ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber dieser Einrichtung basieren auf statistischen und versicherungsmathematischen Annahmen. Dabei ist die bilanzierte Vorsorgeverpflichtung, welche per 31. Dezember 2016 rund MCHF 49 (Vorjahr: MCHF 42) betrug, von Annahmen wie Diskontierungssatz, zukünftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen und erwarteten Erhöhungen der Rentenleistungen abhängig. Des Weiteren werden von unabhängigen Aktuaren Faktoren wie Austrittswahrscheinlichkeit und Lebenserwartung der Versicherten festgelegt. Die Annahmen für die aktuariellen Berechnungen können wegen Änderungen der Marktbedingungen und des wirtschaftlichen Umfeldes, höherer oder niedrigerer Austrittsraten, längerer oder kürzerer Lebensdauer der Versicherten sowie wegen anderer geschätzter Faktoren substanziell von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen.