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22 Erläuterungen zum Nettoumlaufvermögen für Zwecke der Geldflussrechnung

22 Erläuterungen zum Nettoumlaufvermögen für Zwecke der Geldflussrechnung
  2014 2013
     
Veränderung des Nettoumlaufvermögens für Zwecke der Geldflussrechnung    
Veränderung Vorräte 7 469 5 086
Veränderung Forderungen 3 442 1 946
Veränderung Forderungen aus laufenden Ertragssteuern 5 717 8 998
Veränderung Aktive Rechnungsabgrenzungen 517 -178
Veränderung Verbindlichkeiten aus laufenden Ertragssteuern -4 573 2 068
Veränderung übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 28 078 -29 754
Veränderung kurzfristige Rückstellungen 3 031 -570
Veränderung Passive Rechnungsabgrenzungen -15 011 4 354
Veränderung Wiederbeschaffungswerte der Held for Trading-Positionen 8 577 -8 966
Veränderung Wertschriften und andere Finanzinstrumente -189 1
Veränderung zur Veräusserung gehaltener Positionen des Nettoumlaufvermögens 705 4 861
Total Veränderung des Nettoumlaufvermögens für Zwecke der Geldflussrechnung 37 763 -12 154

Aktive Rechnungsabgrenzungen

  31.12.2014 31.12.2013
     
Aktive Rechnungsabgrenzungen 5 136 5 749
     
Nicht-finanzielle Vermögenswerte 4 818 5 213
Vorausbezahlung Energie und Transportrechte 142 51
Übrige Abgrenzungen 4 676 5 162
Finanzielle Vermögenswerte 318 536
Übrige Abgrenzungen 318 536

Passive Rechnungsabgrenzungen

  31.12.2014 31.12.2013
     
Passive Rechnungsabgrenzungen 24 696 40 550
     
Nicht-finanzielle Schulden 2 768 253
Übrige Abgrenzungen 2 768 253
Finanzielle Schulden 21 928 40 297
Abgrenzung Zinsen 5 688 4 265
Abgrenzung Ferien und Überzeit 6 968 7 982
Abgrenzung übriger Personalaufwand 2 960 3 730
Abgrenzung Kapital- und übrige Steuern, Gebühren und Abgaben 5 564 5 411
Übrige Abgrenzungen 748 18 909

Die finanziellen Vermögenswerte der aktiven Rechnungsabgrenzungen sind der Kategorie «Sonstige finanzielle Forderungen» und die finanziellen Schulden der passiven Rechnungsabgrenzungen der Kategorie «Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten» zugeordnet. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungswerten bilanziert und sind innerhalb eines Jahres fällig. Als beizulegende Zeitwerte werden die Buchwerte angenommen.